Der Bundesrat tritt für ein Aussetzen der vorgesehenen Steuererhöhungen auf Biodiesel und Pflanzenöl ein. Die Länderkammer begründete einen entsprechenden am vergangenen Freitag vom Plenum angenommen Antrag mit einer Unterkompensation von Biodiesel auf Rekordniveau.
Mit Hinweis auf einen Bericht des Bundesfinanzministeriums heißt es in der Stellungnahme, insbesondere die mittelständische Biokraftstoffbranche sei durch die gegenwärtige Situation auf den Biokraftstoffmärkten stark gefährdet. Eine dreijährige Aussetzung der vorgesehenen Steuerstufen würde zumindest vorübergehend für eine Entlastung der derzeit wirtschaftlich bedrohten Biokraftstoffhersteller sorgen und eine weitere Eskalation bis hin zum Abbau staatlich geförderter Anlagen vermeiden, unterstrich der Bundesrat.
Das Votum der Länderkammer steht im Widerspruch zu einem Beschluss der Koalition, die sich darauf geeinigt hat, die zum 1. Januar 2009 ursprünglich vorgesehene Steuererhöhung von Biodiesel von 6 Cent auf 3 Cent zu halbieren, während es beim Pflanzenöl bei der Anhebung um 8 Cent auf 18 Cent bleiben soll. Da das Gesetz im Bundestag allerdings nicht mehr rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet wurde, soll es in Zweiter Lesung Mitte Januar beraten werden und dann voraussichtlich rückwirkend in Kraft treten.
Der Bundesrat stimmte ferner der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10-BImSchV) nach Maßgabe einiger Änderungen zu. So forderte die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine freiwillige Markteinführung von Bioethanol als Mischung mit Benzin als "Super E10" und "Normal E10" an öffentlichen Tankstellen weiter möglich ist. Zudem drängt die Länderkammer darauf sicherzustellen, dass Biogas in Kraftstoffqualität uneingeschränkt verwendet werden kann.