Die Länder haben heute die verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Novelle des "KWK-Gesetzes" gebilligt. Ziel ist es, das sogenannte 25-Prozent-Ziel zu erreichen, nach dem bis zum Jahr 2020 etwa 25 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen soll.
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat jedoch, dass das neue Gesetz keinen Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt. Das hätte dieser besonders effizienten Technik zum Durchbruch verhelfen können, so der Bundesrat. Er bittet die Bundesregierung daher, zu prüfen, inwieweit die Technologie zukünftig in Förderprogramme integriert werden könnte. (ad)
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