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Bundesrat stoppt Gesetz zur CO2-Speicherung

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern abgelehnt. Zu dem Gesetz hat es vor der Abstimmung mehrere Eingaben gegeben, wie z.B. einen Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern abgelehnt. Zu dem Gesetz hat es vor der Abstimmung mehrere Eingaben gegeben, wie z.B. einen Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die drei Länder kritisieren, dass das Gesetz unter anderem die Anwendbarkeit, die Risiken sowie die ökonomische und gesellschaftliche Akzeptanz zu wenig berücksichtigt, sondern sofort

eine großtechnische Umsetzung der so genannten CCS-Technologie (Carbon Dioxid Capture and Storage) ermögliche.


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„Das vorläufige Scheitern des CCS-Gesetzes blockiert die Entwicklung einer wertvollen und notwendigen Klimaschutztechnologie", kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Informationszentrums für CO2-Technologien (IZ Klima), Klaus von Trotha, die Ablehnung des CCS-Gesetzes im Energie-Unternehmen. Das IZ Klima e.V. ist eine gemeinsame Kommunikationsplattform, der die Mitglieder Alstom Deutschland, Babcock Borsig Steinmüller GmbH, DB Energie, EnBW, E.ON, GE (General Electric), Grosskraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft, Hitachi Power Europe, RWE Power, Siemens Energy Sector, ThyssenKrupp Steel und Vattenfall Europe Mining & Generation angehören. Ohne die CCS-Technologien würde Deutschland  weder die noch die ehrgeizigen Klimaziele erreichen können, so von Trotha weiter.


„Es überrascht nicht, dass dieses CCS-Gesetz bei den Ländern durchgefallen ist. Die Bundesregierung konnte nicht überzeugend erklären, wofür die CCS-Technologie gebraucht wird und welche Regionen in Deutschland dafür in Frage kommen“, sagt dagegen NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Außerdem sollte den Ländern die Haftung für alle möglichen langfristigen Folgeschäden aufgedrückt werden. Auf solch ein CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten."


Doch ob Deutschland künftig komplett auf die unterirdische Lagerung von CO2 verzichten kann, ist noch nicht absehbar, erklärt Miller. "Zwar können wir unsere Stromversorgung auch ohne CCS klimaverträglich umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie wir Zement oder Stahl klimaschonend herstellen, oder durch weniger CO2-intensive Produkte ersetzen können. Deshalb könnte die behutsame Erforschung der CCS-Technologie für den CO2-Ausstoß der Industrie erforderlich sein, um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen." Das müsse ein mehrheitsfähiges CCS-Gesetz leisten.

 

Auch für Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz der Bundestagsfraktion der Grünen, begrüßt die Ablehnung, denn bei CCS seien noch viele Fragen offen: „So ist weiterhin unklar, ob ein Bundesland sein komplettes Territorium durch eine Länderklausel für die CO2-Verpressung ausschließen kann und ob durch das verpresste CO2 salzhaltiges Wasser in Grundwasserschichten verdrängt wird.“  


Längst sei klar, dass CCS überhaupt keine Antwort auf die drängende Frage nach einer zukunftsfähigen Energieversorgung sei. Das gescheiterte CCS-Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung sei ein unhaltbares Zukunftsversprechen für eine klimafreundliche Kohleverstromung gegen den Willen vieler Menschen im Land.


Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

 

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