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Bundesregierung äußert sich zur Kürzung der Solarförderung

Die Bundesregierung will die Förderung von Solaranlagen einschränken. Danach sollen die Einspeisevergütungen für Strom aus Solaranlagen voraussichtlich schon ab 9. März je nach Größe der Anlagen um 20 bis 30 % gesenkt werden. Das kündigte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), am Mittwochmittag im Umweltausschuss des Bundestages an.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will die Förderung von Solaranlagen einschränken. Danach sollen die Einspeisevergütungen für Strom aus Solaranlagen voraussichtlich schon ab 9. März je nach Größe der Anlagen um 20 bis 30 % gesenkt werden. Das kündigte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), am Mittwochmittag im Umweltausschuss des Bundestages an. Damit soll die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ursprünglich für Juli geplante Kürzung vorgezogen und erweitert werden. Danach würden etwa die Anpassungen der Vergütungssätze nicht mehr wie bisher zweimal jährlich, sondern monatlich erfolgen.


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Reiche hob hervor, dass die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien 20 % ausmache, was eine „eindrucksvolle Entwicklung“ sei. Gerade die Photovoltaik sei dabei ein Sektor, der sich sprunghaft entwickelt habe. Der „atmende Deckel“ – eine Anpassung der Förderung nach der Menge und Größe der Anlagen – habe jedoch „nicht die Wirkung entfaltet, die wir uns erhofft haben“, sagte Reiche den Abgeordneten.


Neben einer Absenkung der Stromvergütung sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen wurde, außerdem eine sogenannte Verordnungsermächtigung vor. „Wir brauchen eine Regelung, die es uns ermöglicht, schneller zu reagieren“, sagte Reiche. Zuvor hatten sich die Abgeordneten darauf verständigt, am 21. März eine Anhörung zum Thema Solarförderung durchzuführen.



Die SPD kritisierte das Vorhaben und bezeichnete die zusätzlich geplanten Maßnahmen als „Kürzung durch die Hintertür“. Früher seien Änderungen des EEG mit der betroffenen Industrie abgesprochen gewesen. Keiner wisse aber, ob die geplanten Änderungen für den Markt verkraftbar seien.

Auf Ablehnung, auch anderer Fraktionen, stießen die Pläne für eine Verordnungsermächtigung, mit der Änderungen für den Solarbereich kurzfristig auch ohne Zustimmung des Parlaments beschlossen werden könnten. Dagegen verwahrte sich die SPD ausdrücklich: „Das muss im Parlament bleiben“, sagte ihr Vertreter.



Die CDU/CSU erklärte, die Branche habe ein Problem mit ihrem Erfolg. Dabei sei ein Volumen erreicht worden, das selbst ein Problem produziere. Neben der Netzstabilität müsste auch auf die Akzeptanz der Kosten von Seiten der Verbraucher geachtet werden. Auch die CDU sprach sich gegen eine Verordnungsermächtigung ohne Parlamentsbeteiligung aus.



Der Vertreter der Linken forderte Übergangsregelungen für alle Anlagen. Es müsse ein Vertrauensschutz für bereits geplante Anlagen gewährleistet werden, sagte er. Gleichzeitig sprach er die Gefährdung von rund 120.000 Arbeitsplätzen in diesem Bereich an.



Nach Meinung der FDP sicherten die Pläne der Bundesregierung einen „vernünftigen Energiemix“, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Mit dem derzeitigen Modell der Solarförderung habe man „zuviel und zu hohe Kosten“, sagte der FDP-Abgeordnete. Es gebe Leute, warnte die FDP, „die sich auf Kosten der Verbraucher die Taschen vollstopfen“. Hinsichtlich einer Verordnungsermächtigung kündigte die FDP ebenfalls an, „die Rechte des Parlaments zu wahren“.



Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Vorlage der Regierung als „verheerend“. Ein Sprecher der Fraktion warf der Regierung vor, die Energiewende gegen die Wand zu fahren. Er wies darauf hin, dass es gerade die Photovoltaik gewesen sei, die den größten Ausbau der erneuerbaren Energien bewirkt habe. (ad)

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