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Bundestag beschließt neue Solar-Förderung

Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag Ende vergangener Woche beschlossen. "Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann", erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 
 



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Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund 2 Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Solarstromumlage gleichbleibend etwa 8 Prozent vom Verbraucherstrompreis aus. Der Anteil von Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.


Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Marktes wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012.


Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und wird voraussichtlich am 18. März den Bundesrat passieren.

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