Der Bundesverband Windenergie (bwe) begrüßt die Entscheidung der Regierung, auf eine Verordnungsermächtigung im EEG zu verzichten. Mit dieser Sonderregelung hätte die Koalition aus CDU und FDP die Stromvergütung im EEG jederzeit senken können – und zwar ohne dazu den Bundestag beteiligen zu müssen. Bisher ist eine Gesetzesänderung nur mit Zustimmung des Bundestages möglich.
Der bwe argumentiert: Mit einer Verordnungsermächtigung wären die Finanzierungskosten gestiegen. Banken und andere Finanziere hätten auf Grund der fehlenden Planungssicherheit dann Risikoaufschläge verlangt.
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