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DBV: Gülle ist ein Wirtschaftsdünger

Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und darf nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn sie in einer Biogasanlage vergoren wird. Dies hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des Rheinischen Landwirtschaftverbandes (RLV), Friedhelm Decker, gegenüber EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik betont.

Lesezeit: 2 Minuten

Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und sollte nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn sie in einer Biogasanlage vergoren wird. Dies hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des Rheinischen Landwirtschaftverbandes (RLV), Friedhelm Decker, gegenüber EU-Umweltkommissar Janez Potočnik betont. In einem Gespräch, das auf Initiative des Europaabgeordneten Karl-Heinz Florenz in Brüssel zustande gekommen war, warnte Decker vor den Folgen einer solchen Einstufung. 6.000 Biogasanlagen in Deutschland würden als  Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen. Die Investitions- und Verwaltungskosten solcher Anlagen steigen dadurch beträchtlich. Als Folge würde die Entwicklung von Biogas und erneuerbaren Energien gebremst.


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Potocnik habe zwar an der Einschätzung festgehalten, dass Gülle, die in einer Biogasanlage verwertet wird, in den Geltungsbereich der EU-Abfallrahmenrichtlinie fällt. Gleichzeitig hat der Kommissar angeboten, im Rahmen der Diskussion über die technischen Leitlinien zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie zu klären, ob Gülle zur Vergärung als Abfall oder eher als Nebenprodukt einzustufen ist. Decker betonte, dass bei der Gülle zur Vergärung die Abfalleigenschaft der Entledigung nicht vorliegt und die Gülle ohne Verarbeitung im Einklang mit dem Düngerecht auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden kann. Hiermit sei die Gülle zur Vergärung ein klassisches Nebenprodukt, welches nicht als Abfall anzusehen ist.

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