Direktvermarktung: Jetzt nicht vorschnell Verträge unterschreiben!

[03.11.2011]


Die Strom-Direktvermarktung kann sich lohnen, man sollte sich aber nicht in ungeprüfte Verträge drängen lassen. Betreiber von Biogasanlagen oder Windparks sollten jetzt nicht unter Zeitdruck und ungeprüft Verträge mit Stromvermarktern abschließen, die den Strom aus den Anlagen an der Börse verkaufen oder Regelenergie anbieten wollen. „Derzeit drängen einige Anbieter auf eine schnelle Unterschrift, wozu es aber keine Veranlassung gibt“, warnte Bernhard Temmen von der RWG Emsland Süd gestern auf einer Tagung des 3N Kompetenzzentrums Nachwachsende Rohstoffe im niedersächsischen Dötlingen.

Als Grund für die Eile würden die Stromhändler die ab 1. Januar 2012 geltende Marktprämie für Strom aus erneuerbaren Energien angeben. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von neuen oder bestehenden Anlagen diese Prämie erhalten, wenn sie den Strom an der Börse verkaufen oder Regelenergie anbieten. Die Vergütung setzt sich dann zum einen aus dem Marktpreis für den Strom zusammen, den ein Vermarkter dem Anlagenbetreiber zahlt. Die Differenz zwischen einem Durchschnitts-Börsenpreis und der geltenden EEG-Vergütung ist die so genannte Marktprämie, die der Netzbetreiber bezahlt.
Der Einstieg in dieses Modell soll helfen, Strom bedarfsgerecht anzubieten. Bei geschickter Vermarktung kann der Betreiber einer Biogasanlage mit rund 500 kW bis zu 50.000 € im Jahr mehr erlösen.
Da aber ein einzelner Betreiber seinen Strom nicht direkt vermarkten kann, ist ein Vertrag mit einem Stromhändler nötig. Laut Temmen versuchen derzeit einige Unternehmen, Anlagenbetreiber unter Druck zu setzen. „Aber man kann jederzeit in das Marktprämienmodell einsteigen, ein Start am 1. Januar ist nicht nötig“, rät er zu mehr Gelassenheit.

Aus seiner Sicht ist es viel wichtiger, dass der Vermarktungspartner eine Bankbürgschaft vorweisen kann für den Fall, dass er insolvent wird. „Gut ist, wenn er dem Betreiber garantieren kann, dass er mit dieser Bürgschaft auch bei Insolvenz den Stromerlös für rund 3 Monate weiter zahlen kann“, berichtet Temmen. Denn geht der Vermarkter pleite, dauert es rund drei Monate, bis der Anlagenbetreiber einen neuen Vermarkter gefunden hat oder wieder zurück zu der EEG-Vergütung gewechselt hat. Zwar erhält er in den drei Monaten die Marktprämie vom Netzbetreiber, die immerhin 75 % der Vergütung ausmacht. Dennoch kann einer Anlage mit 500 kW in drei Monaten ein Verlust von 60.000 € entstehen.

Um den Landwirten beim Einstieg zu helfen, hat die RWG Emsland Süd zusammen mit dem WLV in Münster, dem niedersächsischen Landvolk, der Agravis und anderen Partnern  die GeLa GmbH gegründet, die den Strom bündeln und gemeinsam vermarkten will (www.gela-energie.de). Nach dem gleichen Vorbild haben sich bereits Anfang des Jahres mehrere Landwirte zur„Genossenschaft Deutscher Grünenergie-Erzeuger“ (www.gdge.de) zusammengeschlossen. Beide Bündler arbeiten mit dem Stromvermarkter energy2market (www.energy2market.de) in Leipzig zusammen (neu).

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