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EEG 2012: Ab Januar monatliche Abschlagszahlungen

Betreiber von Solarstromanlagen haben nach dem neuen EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, einen Anspruch auf eine monatliche Zahlung der Einspeisevergütung. Bisher war im Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) nicht klar geregelt, ob und in welchem Rhythmus die Netzbetreiber zu Abschlagszahlungen auf die Stromvergütung verpflichtet sind. Das meldet das Internetportal solarserver.de.

Lesezeit: 1 Minuten

Betreiber von Solarstromanlagen haben nach dem neuen EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, einen Anspruch auf eine monatliche Zahlung der Einspeisevergütung. Bisher war im Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) nicht klar geregelt, ob und in welchem Rhythmus die Netzbetreiber zu Abschlagszahlungen auf die Stromvergütung verpflichtet sind. Das meldet das Internetportal solarserver.de.


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Ab Januar müssen „monatliche Abschläge in angemessenen Umfang“ geleistet werden, heißt es in § 16 des neuen EEG. Zwar ist dieser Umfang nicht näher beschrieben, jedoch könnte Anlagenbetreibern, die auf monatliche Zahlungen zur Finanzierung der PV-Anlage angewiesen sind, damit schon weiter geholfen sein.

Das neue EEG gilt ausdrücklich auch für Altanlagen. Deren Betreiber können im nächsten Jahr somit monatliche Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber einfordern, berichtet solarserver.de weiter.

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