Das Umweltministerium will für einen Teil der Biogasanlagen in Deutschland den Güllebonus halbieren. Dies solle aber nur für Anlagen gelten, die den Güllebonus erst mit dem EEG 2009 quasi "nachträglich" erhalten haben.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl ist eine derartige Regelung in Hinblick auf den Bestandsschutzgedanken extrem bedenklich: Gerade für den Güllebonus sei es bei einer Vielzahl von Anlagen nötig gewesen, teilweise hohe Investitionen aufzunehmen, um überhaupt 30 Masseprozent Gülle einsetzen zu können. Dazu gehört beispielsweise der Bau einer Vorgrube und der eines größeren Endlagers.
Nun im Nachhinein diese Vergütung, die mit dem EEG 2009 klar und eindeutig auch den Altanlagen zugestanden wurde, zu halbieren, ist aus juristischer Sicht extrem bedenklich. Loibl geht davon aus, dass sich – falls eine solche Halbierung im EEG 2012 umgesetzt werden würde – wohl das Bundesverfassungsgericht intensiv mit dieser Frage wird befassen müssen. (ro)