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EEG-Novelle kommt deutlich früher

Bundeskanzlerin AngelaMerkel will zusammen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer die Energiewende in Deutschland bis zum Frühsommer gesetzlich verankern. Nach einem Gespräch mit den Länderchefs kündigte sie am vergangenen Freitag vor Journalisten in Berlin an, am 17.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeskanzlerin AngelaMerkel will zusammen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer die Energiewende in Deutschland bis zum Frühsommer gesetzlich verankern. Nach einem Gespräch mit den Länderchefs kündigte sie am vergangenen Freitag vor Journalisten in Berlin an, am 17. Juni ein Artikelgesetz durchs Parlament bringen zu wollen, in dem sowohl der Ausstieg aus der Atomkraft wie auch der Ausbau des Stromnetzes geregelt werden soll, um das angestrebte Wachstum der erneuerbaren Energien zu bewerkstelligen.


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Eckpunkte zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen bis dahin ebenfalls vorliegen. Bevor das Bundeskabinett dieses Paket am 6. Juni beschließt, will sich Merkel drei Tage zuvor nochmals mit den Ministerpräsidenten treffen. Damit scheint ein parteiübergreifender Konsens im Bundesrat mit seinen schwierigen Mehrheitsverhältnissen greifbar. Bundesumweltminister Norbert Röttgen bezeichnete Kosteneffizienz und Marktintegration als „Leitmotiv“ für die EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Er will die Produzenten erneuerbarer Energien mit ihren staatlich garantierten Einspeisevergütungen zunehmend an den Markt heranführen.


Für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien setzt er vor allem auf die Windkraft, und zwar sowohl auf Land wie auch auf hoher See. Dazu will er ein einheitliches Planungsrecht mit gleichen Abstands- und Höhenregeln für die Windräder in Deutschlands Regionen durchgesetzt wissen. Was den Ausbau des Stromnetzes angeht, so hatte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle kürzlich Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit dem ein einheitliches Genehmigungsrecht geschaffen werden soll.


Röttgen sagte, die Windenergie werde „der Träger“ der erneuerbaren Energien in Deutschland sein. Die Bioenergie spielt demzufolge in den Überlegungen der Bundesregierung wohl eine eher nachgeordnete Rolle. Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner allerdings am vergangenen Mittwoch vor Journalisten in Berlin deutlich machte, könnte mit der Ausweitung der Bioenergiefläche in Deutschland auf 3 Mio. ha theoretisch knapp ein Drittel der Atomstrommengen ersetzt werden, die 2010 ins Netz gingen. Derzeit werden in Deutschland Energiepflanzen auf rund 2 Mio. ha angebaut, wobei allerdings rund die Hälfte auf Raps für die Biodieselerzeugung entfällt. Für die Stromerzeugung aus Biogas werden schätzungsweise 700.000 t Hektar benötigt. Dabei ist der Mais die dominierende Pflanze.


„Wollen wir die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung erreichen, wird Energie aus Biomasse weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten müssen“, betonte Aigner. Die Landwirtschaft könne ihren Anteil an der Herstellung erneuerbarer Energien erhöhen, und zwar ohne dass dabei die Lebensmittelpreise in Deutschland merklich beeinflusst werden dürften.


Mit der EEG-Novelle will die Ministerin verstärkt Anlageninvestitionen in die Reststoffverwertung fördern. Ihr Haus plädiert dabei für die Schaffung einer neuen Zwischenstufe bei der EEG-Anlagengröße, und zwar bei einer elektrischen Leistung von 75 kW. Für solche Kleinanlagen, die vor allem mit Gülle betrieben werden sollen, würde laut den Planungen eine höhere Grundvergütung fällig. Kleinanlagen sind heruntergebrochen auf die Kilowattstunde kostspieliger als größere Einheiten.


Um die Einspeisevergütungen in Grenzen zu halten - der beim EEG federführende Umweltminister Röttgen hat schließlich die Vorgabe der Kosteneffizienz gemacht - könnten Großanlagen weniger stark gefördert werden. Auch der Koalitionspartner FDP hat allerdings bei solchen Überlegungen mitzureden. Einig scheint man indes, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe vom Güllebonus entkoppeln zu wollen.

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