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Eilmeldung: Bundesrat bestätigt Atomgesetz

Der Bundesrat hat heute einen Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfahlen zum Energiekonzept der Bundesregierung abgelehnt. Das teilt das Brandenburgische Umweltministerium mit.Mit dem Antrag wollten die Bundesländer eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken verhindern.

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Der Bundesrat hat heute einen Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfahlen zum Energiekonzept der Bundesregierung abgelehnt. Das teilt das Brandenburgische Umweltministerium mit.Mit dem Antrag wollten die Bundesländer eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken verhindern.


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"Brandenburg lehnt jede Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen ab und ist der Auffassung, dass eine Laufzeitverlängerung der Zustimmung des Bundesrates bedarf", sagt Umweltministerin Anita Tack (Linke) mit Blick auf die damit verbundenen weitreichenden Entscheidungen für Klimaschutz, Energiewirtschaft, Wettbewerb und Arbeitsplätze. "Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass eine Laufzeitverlängerung durch eine Novellierung des Atomgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf", sagt die Ministerin. Jetzt bliebe nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.


"Mit der Laufzeitverlängerung werden effiziente und klimaverträgliche Energieträger ins Abseits gestellt und heimische Energieträger aus dem Stromerzeugungsmarkt verdrängt", befürchtet Tack. Sie kritisiert erneut, dass die Pläne der Bundesregierung insbesondere zu Lasten erneuerbarer Energien und der kommunalen und mittelständischen Energiewirtschaft gehen. "Die Laufzeitverlängerung bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien, zumal die Bundesregierung kein tragfähiges Konzept für die Integration erneuerbarer Energien auf den Tisch gelegt hat", sagt die Ministerin. Statt Geld in marode Atomkraftwerke zu investieren, sollten die Mittel besser für den Netzausbau und die Entwicklung von Speicherkapazitäten für Erneuerbare Energien bereitgestellt werden.

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