Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Solarkürzungen ausgebremst. Zwar ist die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie hat aber große Bedenken an dem Gesetz geäußert und will daher den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser muss nun zwischen Bundestag und Bundesrat vermitteln. Änderungen an dem Gesetz sind daher wahrscheinlich.
Für Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ist es eine herbe Schlappe. Bis zur letzten Minute hatten er und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) versucht, die Kritiker umzustimmen. Genutzt hat es nichts: Eine Mehrheit aus rot-grünen und einigen CDU-geführten Ländern lehnte das Gesetz ab.
Im Kern sieht das Gesetz vor, die Vergütung für Strom aus Solaranlagen rückwirkend zum 1. April um bis zu 30 % zu senken. Mit diesem Schritt wollte Röttgen vor allem die Kosten für die Verbraucher deckeln, da die Solarförderung von allen Stromkunden zu gleichen Teilen getragen wird.
Die Solarbranche reagierte auf die Entscheidung der Länderlammer erleichtert und hofft nun durch das Votum der Länder auf eine Schadensbegrenzung. Der Branchenverband hatte in den letzten Monaten gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen wiederholt vor zu drastischen Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung gewarnt und für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarenergie geworben, um die Energiewende und die Existenz tausender Solarjobs in Deutschland zu sichern. „Zur akuten Schadensbegrenzung muss jetzt schnell nachgebessert werden. Ein Entschärfen der überzogenen Förderkürzung ist unverzichtbar, um zehntausende Arbeitsplätze in Industrie, Handel und Handwerk zu retten“, appelliert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar an die Politiker von Bund und Ländern. (-ro-)