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Einspeisegesetz: Fachverband Biogas präzisiert seine Vorstellungen

Der Fachverband Biogas (FvB) hat seine Vorstellungen für ein Biogas-Einspeisegesetz konkretisiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Fachverband Biogas (FvB) hat seine Vorstellungen für ein Biogas-Einspeisegesetz konkretisiert. Wie der Referatsleiter Energierecht und Energiehandel des FvB, René Walter, vergangene Woche gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agrar-Europe klarstellte, soll der Netzbetreiber das von den Biogasproduzenten eingespeiste Gas versteigern müssen.Der Netzbetreiber wiederum zahle dem Produzenten eine Vergütung für das eingespeiste Gas, die nicht fix sei, sondern gekoppelt sein könne, beispielsweise an den Erdgas- oder Weizenpreis.


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Für den Netzbetreiber entstünden so nur relativ geringe Kosten, die die Gaskunden über eine Umlage zu tragen hätten. Den europarechtlichen Vorgaben einer Entflechtung von Transport und Handel werde damit Genüge getan.


Von einem Einspeisegesetz verspricht sich der FvB neue Impulse für eine dezentrale Einspeisung von Biogas und die Möglichkeit, dass auch von großen Energieversorgern unabhängige Projekte umgesetzt werden können. Bisher gibt es in Deutschland erst etwa 35 Biogas-Einspeiseanlagen.


Unterstützung hat die Forderung des Fachverbandes für ein Einspeisegesetz bei Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gefunden. Deutliche Vorbehalte hat man dagegen bei der Bundesnetzagentur geäußert. Der Biogasrat, ein kleiner Branchenverband, in dem sich vor allem größere Unternehmen wie Energiekonzerne vereint haben, lehnt man das Einspeisegesetz ab.

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