Anlagenbetreiber, die ihr aufbereitetes Biogas insNetz der Energieversorger einspeisen wollen, können künftig mit etwasverbesserten Rahmenbedingungen rechnen. Nach Maßgabe verschiedener Änderungengab der Bundesrat am vergangenen Freitag seine Zustimmung zur Neufassung energiewirtschaftlicherVorschriften, zu denen auch die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) gehört.
Die Neuerungen betreffen vor allem den Netzanschluss. Hier tragen Anlagenbetreiberkünftig nur noch 25 % der Kosten, während 75 % durch denNetzbetreiber zu schultern sind. Dieser kann seine Netzanschlusskostenallerdings an die Stromkunden weitergeben. Soweit eine Verbindungsleitung eineLänge von 10 km überschreitet, hat der Anschlussnehmer - also derBiogasanlagenbetreiber - ohnehin die Mehrkosten zu tragen.
Vom Bundesratabgelehnt wurden die vom Kabinett beschlossenen Neuerungen zu denBilanzierungsvorschriften bei der Ein- und Ausspeisung von Biogas. Darauf weist der Nachrichtendienst Agra-Europe hin. ZurBiogas-Bilanzierung existiere ein von der Biogaswirtschaft und derNetzwirtschaft gemeinsam erarbeiteter und von der Bundesnetzagentur gebilligterLeitfaden. Es bestehe daher kein Änderungsbedarf, heißt es dazu in derBegründung der Länderkammer.
Alles beim Alten bleibt beim Entgelt für vermiedeneNetznutzung von 0,7 Cent/kWh, das der Biogasanlagenbetreiber erhält, undzwar quasi als Belohnung dafür, dass durch seine Gasproduktion der Importbedarfan Erdgas sinkt. Die Biogasbranche hatte allerdings auf eine Erhöhung derVergütung gedrungen.
Wichtig für den Gashandel ist die nun auch vom Bundesratbeschlossene Reduzierung der Marktgebiete von derzeit sechs auf höchstens zweibis zum Jahr 2013. Dies macht laut den Erwartungen der Bundesregierunginsbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Marktteilnehmer wirtschaftlichattraktiver.