Anlagenbetreiber, die ihr aufbereitetes Biogas ins Netz der Energieversorger einspeisen wollen, können künftig mit etwas verbesserten Rahmenbedingungen rechnen. Nach Maßgabe verschiedener Änderungengab der Bundesrat am vergangenen Freitag seine Zustimmung zur Neufassung energiewirtschaftlicher Vorschriften, zu denen auch die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) gehört.
Die Neuerungen betreffen vor allem den Netzanschluss. Hier tragen Anlagenbetreiberkünftig nur noch 25 % der Kosten, während 75 % durch den Netzbetreiber zu schultern sind. Dieser kann seine Netzanschlusskosten allerdings an die Stromkunden weitergeben. Soweit eine Verbindungsleitung eine Länge von 10 km überschreitet, hat der Anschlussnehmer - also der Biogasanlagenbetreiber - ohnehin die Mehrkosten zu tragen.
Vom Bundesrat abgelehnt wurden die vom Kabinett beschlossenen Neuerungen zu den Bilanzierungsvorschriften bei der Ein- und Ausspeisung von Biogas. Darauf weist der Nachrichtendienst Agra-Europe hin. Zur Biogas-Bilanzierung existiere ein von der Biogaswirtschaft und der Netzwirtschaft gemeinsam erarbeiteter und von der Bundesnetzagentur gebilligter Leitfaden. Es bestehe daher kein Änderungsbedarf, heißt es dazu in der Begründung der Länderkammer.
Alles beim Alten bleibt beim Entgelt für vermiedene Netznutzung von 0,7 Cent/kWh, das der Biogasanlagenbetreiber erhält, und zwar quasi als Belohnung dafür, dass durch seine Gasproduktion der Importbedarfan Erdgas sinkt. Die Biogasbranche hatte allerdings auf eine Erhöhung der Vergütung gedrungen.
Wichtig für den Gashandel ist die nun auch vom Bundesrat beschlossene Reduzierung der Marktgebiete von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013. Dies macht laut den Erwartungen der Bundesregierunginsbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Marktteilnehmer wirtschaftlich attraktiver.