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Fachverband Biogas sieht noch deutliches Potenzial

Der Fachverband Biogas (FvB) hat auf noch nicht ausreichend genutzte Möglichkeiten im Bereich der Biogasproduktion hingewiesen. Anlässlich der Messe für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft (Ifat Entsorga) in München erklärte der FvB in der vergangenen Woche, bislang würden beispielsweise gerade mal 10 % bis 15 % der separat erfassten Bioabfälle in Biogasanlagen eingesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Fachverband Biogas (FvB) hat auf noch nicht ausreichend genutzte Möglichkeiten im Bereich der Biogasproduktion hingewiesen. Anlässlich der Messe für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft (Ifat Entsorga) in München erklärte der FvB in der vergangenen Woche, bislang würden beispielsweise gerade mal 10 % bis 15 % der separat erfassten Bioabfälle in Biogasanlagen eingesetzt. Dabei sei die Vergärung biogener Reststoffe in Biogasanlagen sinnvoll und vom Gesetzgeber sowohl gewollt als auch gefördert.


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Vor allem in Ostdeutschland weise die Erfassung von Bio- und Grüngutmengen nach Angaben des Verbandes der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) große Lücken auf, betonte der FvB. Dies werde sich allerdings ab 2015 ändern, denn nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssten Bioabfälle dann getrennt erfasst werden. Auch beim Einsatz von Gülle in Biogasanlagen sei noch viel Luft nach oben, berichtete der FvB weiter. Weniger als ein Fünftel der in deutschen Ställen anfallenden Exkremente werde bislang zur Energiegewinnung genutzt.


In diesem Zusammenhang kritisiert der FvB das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die dort geregelte Vergütung für Strom aus Gülle greife nicht weit genug. Besonders die neue Leistungsklasse bis 75 kW, für die bei einem Einsatz von mindestens 80 % Gülle 25 Cent je kWh gezahlt werde, bringe bislang nicht den erwarteten Erfolg. In der Praxis rechneten sich diese Gülle-Kleinanlagen aufgrund der permanent steigenden Genehmigungsanforderungen wirtschaftlich nur schwer. Hinzu komme die unklare Lage im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die zum 1. Juni in Kraft tretende Regelung sieht vor, dass Gülle, die in Biogasanlagen vergoren werden soll, künftig in den Anwendungsbereich des Abfallrechts fällt. Ob sie damit als Abfall oder Nebenprodukt behandelt werde, so der FvB, obliege der Entscheidung der zuständigen Behörde und sei noch immer nicht geregelt. Hier sieht der Fachverband dringenden Klärungsbedarf.

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