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Fachverband: EEG 2012 wird Biogas bremsen

Heute haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. „Trotz Atomausstieg und vollmundiger Versprechen, die Erneuerbaren Energien beschleunigt auszubauen, sieht die Realität mit dem neuen EEG anders aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Heute haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. „Trotz Atomausstieg und vollmundiger Versprechen, die Erneuerbaren Energien beschleunigt auszubauen, sieht die Realität mit dem neuen EEG anders aus. Es werden neue, fachlich nicht gerechtfertigte Hürden aufgebaut, zum Beispiel bei der Wärmenutzung, die den weiteren Biogas-Ausbau massiv bremsen werden“, kritisiert Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas.


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Die Bundesregierung und vor allem das Bundesumweltministerium (BMU) habe mit seinem fachlich schlechten Gesetzentwurf die Chance verpasst, eine echte Energiewende einzuleiten. Dass das verabschiedete Gesetz nicht so katastrophal geworden ist wie der erste BMU-Entwurf, sei allein dem großen Engagement der Bundestagsabgeordneten - vor allem auf Umwelt- und Landwirtschaftsseite - zu verdanken, erklärt Pellmeyer.



Bei der bedarfsangepassten Integration des Biogasstroms ins Stromnetz gibt es im neuen EEG Licht und Schatten. Zwar ist man der Forderung des Fachverbandes Biogas gefolgt, die so genannte Flexibilitätsprämie für die Errichtung von Biogasspeichern und zusätzlichen Motorkapazitäten auch für Bestandsanlagen zu gewähren. Die Prämie kann jedoch nur von Anlagen in Anspruch genommen werden, die in die Marktprämie wechseln. Eine verpflichtende Marktprämie für größere Biogasanlagen (> 750 kW) ab 2014 ist nicht nachvollziehbar und wird den Ausbau in diesem Bereich weiter bremsen.


Scharf kritisiert der Fachverband Biogas die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden können. „Damit werden den bestehenden reststoffvergärenden Biogasanlagen die Einsatzstoffe entzogen, weil Neuanlagen für die gleichen Substrate eine deutlich höhere Vergütung erhalten können. Damit werden Altanlagen in ihrer Existenz gefährdet und die EEG-Umlage unnötig erhöht“, macht Pellmeyer deutlich.



Positiv wertet der Verband die Regelung für standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis. „Mit der 75 kW Klasse wird es für viele Landwirte interessant, die im Betrieb anfallende Gülle zunächst zur Energieproduktion zu nutzen. Damit werden klimaschädliche Methanemissionen aus der Güllelagerung und Geruchsbelästigungen bei der Gülleausbringung vermieden“, erklärt Präsident Pellmeyer.


Es komme nun darauf an, dass in der Genehmigungspraxis nicht überzogene Anforderungen an diese neue Anlagenklasse gestellt würden, die die Projekte schnell unwirtschaftlich machten. Leider habe sich die Politik nicht dazu durchringen können, auch für die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz deutlichere Anreize im EEG 2012 zu setzen. Immerhin sei hier der Biogaseinspeisebonus bis zu einer Kapazität von 700 Normkubikmeter Biomethan pro Stunde erhöht worden.



Nach erster Gesamteinschätzung des Fachverbandes Biogas wird die Biogasbranche ab dem 01.01.2012 deutliche Abstriche machen müssen, da sich der Zubau an Biogasanlagen merklich verlangsamen wird. Aufgrund der Restriktionen und Vergütungskürzungen ist mit Verlusten bei den aktuell über 40.000 Arbeitsplätzen in der Branche zu rechnen.



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