Wirtschaftsstaatssekretär Alexander Schweitzer bedauert die Entscheidung des Bundesrates, die von Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Einführung einer generellen UVP-Pflicht für tiefe Geothermiebohrungen abzulehnen und nicht an die Bundesregierung zur Umsetzung weiterzuleiten.
Geothermiebohrungen, die tiefer als 1000 Meter gebohrt werden sollen, werden deshalb weiterhin nur dann unter Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren genehmigt werden können, wenn sie in Naturschutz, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten geplant sind.
"Damit wird die Chance vertan, die Bürger unmittelbar und unkompliziert an den Bohrgenehmigungen zur beteiligen", so Schweitzer. Umso wichtiger sei nun der konstruktive Dialog aller Interessierten in dem von der Landesregierung geplanten Mediationsverfahren zur Zukunft der Geothermie in Rheinland-Pfalz.