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Ist die Güllevergärung in Gefahr?

Gülle, die in Biogasanlagen vergoren wird, soll künftig nach Interpretation des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Abfall eingestuft werden. Dies hätte für rund 1.

Lesezeit: 2 Minuten

Gülle, die in Biogasanlagen vergoren wird, soll künftig nach Interpretation des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Abfall eingestuft werden. Dies hätte für rund 1.500 deutsche Biogasanlagen, die aktuell nach Baurecht genehmigt und betrieben werden, zur Konsequenz, dass sie eine erheblich aufwändigere Genehmigung nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) einholen müssten. Das bedeutet einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand und würde letztendlich dazu führen, dass langfristig weniger Gülle in Biogasanlagen eingesetzt würde.


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Dabei wollte die Bundesregierung mit dem im EEG 2009 neu eingeführten Gülle-Bonus genau das Gegenteil erreichen: den Anteil der Gülle, die vor der Ausbringung auf die Felder in Biogasanlagen vergoren wird, erhöhen und damit einerseits klimafreundliche Energie erzeugen und andererseits die Methanemissionen aus den tierischen Exkrementen reduzieren. Derzeit landen gerade mal 15 Prozent der in Deutschland anfallenden Gülle in Biogasanlagen. Würde man 80 Prozent der Rinder- und Schweinegülle in Biogasanlagen einsetzen könnten 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr durch die Vermeidung von unkontrollierten Methanemissionen eingespart werden.


Hintergrund der anstehenden Modifikation ist die europäische Abfallrahmenrichtlinie, die bereits 2008 geändert wurde und nun ins nationale Recht umgesetzt werden muss. Bisher wird die Behandlung und Verwertung tierischer Nebenprodukte, wozu neben Schlachtabfällen und Essensresten auch die Gülle gehört, durch die europäische Hygieneverordnung geregelt. Aus dem Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zu interpretieren, dass alle tierischen Nebenprodukte, die in Biogasanlagen vergoren werden, zusätzlich dem Abfallrecht unterliegen sollen. Gülle, die unvergoren auf das Feld ausgebracht wird, würde weiterhin nur als tierisches Nebenprodukt und nicht als Abfall eingestuft. Die positive Entwicklung der letzten Monate, in der sich ein Trend zum vermehrten Einsatz von Gülle in Biogasanlagen abzeichnete, würde mit der neuen Gesetzeslage ein jähes Ende finden", befürchtet der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da Costa Gomez. Die Vergärung von Gülle sei eine der effizientesten Methoden, den Methanausstoß massiv zu reduzieren und damit den Klimazielen der Bundesregierung gerecht zu werden. Der Fachverband Biogas e.V. fordert in seiner Stellungnahme vehement, Gülle explizit aus dem Geltungsbereich des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes herauszunehmen und damit den Einsatz in Biogasanlagen zu fördern und auszubauen.

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