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„Kein Kurzumtriebsholz im Wald!“

Mit dem Erlass, Kurzumtriebsplantagen im Wald auf kahlschlagsähnlichen Flächen zuzulassen, verstoße Nordrhein-Westfalen gegen das Waldrecht.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Erlass, Kurzumtriebsplantagen im Wald auf kahlschlagsähnlichen Flächen zuzulassen, verstoße Nordrhein-Westfalen gegen das Waldrecht. So kommentiert die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, einen Erlass von Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Dieser hatte im Dezember 2009 erklärt, Waldbauern dürften übergangsweise auf Windwurfflächen schnell wachsende Energiehölzer anpflanzen. Behm dazu: "Mit seinem Erlass lässt Uhlenberg die Anlage von Kurzumtriebsplantagen zu, obwohl der Erlass selbst feststellt, dass der Kurzumtrieb im Widerspruch zu den gesetzlichen normierten Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft steht. Mit anderen Worten: Der Minister weiß selbst, dass sein Erlass nicht mit dem Waldrecht vereinbar ist." Auch die Bundesregierung stufe die Bewirtschaftung von Wäldern in Kurzumtrieb als "nur schwer mit den ansonsten für den Wald geltenden Vorgaben einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung in Einklang zu bringen" ein, wie die parlamentarische Staatssekretärin im Agrarministerium, Julia Klöckner, in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Behm schreibe. "Der Wald ist aber gemäß Bundeswaldgesetz ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Bund kann es also nicht dulden, dass NRW dennoch den Kurzumtrieb in Wäldern zulässt. Ministerin Aigner muss ihren Landeskollegen hier zur Raison bringen", fordert Behm. Behm weist darauf hin, dass sich alle Bundestagsparteien seit Jahren einig seien, dass der Wald nicht zur Kurzumtriebsplantage degeneriert werden darf. Kurzumtrieb solle stattdessen auf Ackerflächen mit geringen Bodenwertzahlen stattfinden, auf denen durch den Kurzumtrieb höhere Erträge erzielt werden können. Einhelliger Wille sei es daher, das Bundeswaldgesetz dahingehend zu ändern, dass Kurzumtriebsplantagen nicht mehr wie bisher als "Wald im Sinne des Waldgesetzes" eingestuft werden. Behm: "Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass Wald Wald bleibt."

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