Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll verbessert werden, damit deren Anteil an der deutschen Stromerzeugung 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Zum Verständnis: Bei der Kraftwärmekopplung wird in Blockheizkraftwerken nicht nur Strom, sondern auch Wärme erzeugt und genutzt. Mit dieser Technik wird daher im Vergleich zur reinen Stromerzeugung der eingesetzte Brennstoff wesentlich besser ausgenutzt, heißt es sinngemäß in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem sollen Wärmespeicher besser gefördert werden. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.
KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. 2008 und 2009 sind diese Summen auf 520 bzw. 386 Millionen Euro gesunken, weil die Förderung bestimmter Anlagen ausgelaufen ist.
Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromproduktion erreichen. Damit wird das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, um das 25 Prozent-Ziel erreichen zu können. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung prüfen will.
Bereits Ende Januar wurde bekannt, dass das Bundesumweltministerium ein neues Programm auflegt, dass den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschleunigen soll (zur Meldung).