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Marktanreizprogramm: Neue Förderung jetzt beantragen!

Wer eine neue Solarwärmeanlage oder einen Holzheizkessel kaufen will, kann jetzt wieder einen Antrag auf Förderung stellen. Das teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aktuell mit. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010.

Lesezeit: 3 Minuten

Wer eine neue Solarwärmeanlage oder einen Holzheizkessel kaufen will, kann jetzt wieder einen Antrag auf Förderung stellen. Das teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aktuell mit. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010.


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Der Bundestag hatte Anfang Juli die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.


Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!


Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien sind am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.


Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt;


- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, - Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, - luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.


Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:


- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen, - Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen, - Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen


Folgende Technologien werden weiter gefördert:


- Solarkollektoren, - Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, - Solarkollektoren zur Kälteerzeugung, - Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung, - innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung), - Biomasseanlagen, - Pelletkessel, - Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher), - Holzhackschnitzelkessel, - Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

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