Wegen der besonderen umwelt- und energiepolitischen Bedeutung von Bioenergie ist es ab diesem Jahr zulässig, auf Dauergrünlandflächen Energieholzplantagen (z.B. Weiden, Pappeln oder Erlen) anzulegen, ohne dass der Betriebsinhaber wie bisher "neues" Dauergrünland auf Ackerflächen anlegen muss. Das teilt das Landwirtschaftsministerium aus Schwerin mit.
Es dürfen aber keine naturschutz- oder wasserrechtlichen Gründe dagegen sprechen. Es ist deshalb eine Genehmigung des örtlich zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz erforderlich, das die nach Naturschutz- und Wasserrecht zuständigen Behörden beteiligt.
Die Änderung der Dauergrünlanderhaltungsverordnung tritt mit Veröffentlichung am 29.12.2010 tritt in Kraft. Das Antragsformular ist bei den Ämtern erhältlich und muss bis zum 31.01. eines jeden Jahres eingereicht worden sein, damit im selben Frühjahr die Anpflanzung erfolgen kann.