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Mineralölwirtschaft geht in die Gegenoffensive

Die Einführung von Super E10 in Deutschland läuft entsprechend der politischen Vorgaben der Bundesregierung im Biokraftstoffquotengesetz weiter. Die geringe Nachfrage nach Super E10 beim Endkunden zwingt jedoch insbesondere die Raffinerien dazu, ihre Produktion an die geringe Super E 10-Nachfrage anzupassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einführung von Super E10 in Deutschland läuft entsprechend der politischen Vorgaben der Bundesregierung im Biokraftstoffquotengesetz weiter. Die geringe Nachfrage nach Super E10 beim Endkunden zwingt jedoch insbesondere die Raffinerien dazu, ihre Produktion an die geringe Super E 10-Nachfrage anzupassen. Darauf weist der Mineralölwirtschaftsverband hin. Anders als vergangene Woche gemeldet, bedeute dies keinen Rückzug der Mineralölindustrie von der Super E10-Einführung, sondern eine Anpassung der Produktion an die Nachfrage beim Endkunden.


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Es muss auch weiterhin das gemeinsame Anliegen von Politik, Automobilindustrie, Automobilclubs und Mineralölindustrie bleiben, mit einer weiteren Intensivierung der Kundeninformation die Vorbehalte gegen Super E 10 abzubauen. Entscheidend ist, dass über 90 Prozent aller Fahrzeuge in Deutschland Super E 10 tauglich sind.


Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) weist unterdessen darauf hin, dass die obligatorische Erfüllung der Biokraftstoffquote in Höhe von 6,25 Prozent auch ohne E10 möglich ist. "Der einstweilige Stopp der weiteren Markteinführung von E10 ist bedauerlich. Die gesetzlichen Regelungen erlauben es aber, neben der Beimischung auch den Verkauf von reinem Biokraftstoff zu nutzen, um die Quote zu erfüllen" sagte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann heute. "Seit Jahren ist es übrigens gängige Praxis, dass die Mineralölwirtschaft den Verkauf von reinem Biodiesel (B100) in großen Mengen auf die Quote anrechnen lässt."


Praktisch der gesamte B100-Absatz des Jahres 2010 ist so verwendet worden, um die gesetzlich vorgeschriebene Quote zu erfüllen. Auch in den Jahren davor haben die Mineralölunternehmen regen Gebrauch von dieser im Biokraftstoffquotengesetz vorgesehenen Möglichkeit gemacht. Wichtig zu wissen ist, dass der steuerbegünstigte reine Biodiesel (B100) von den Mineralölunternehmen nachversteuert wird, d.h. die als Kaufanreiz im Markt benötigte Steuerbegünstigung wird im nachhinein ausgeglichen.


"Dem Finanzminister entstehen keinerlei Steuerausfälle bei der Anrechnung von reinem Biodiesel auf die Quote. Die Biokraftstoffquote kann also auch ohne E10 erfüllt werden." Die benötigten B100-Mengen könnten durch eine passgenaue Besteuerung zweckgebunden für die Erfüllung der Quote bereitgestellt werden.

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