Angesichts des rapiden Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland hat die Monopolkommission zu einem forcierten Umbau der Strommärkte gemahnt. In einem vergangene Woche veröffentlichten Sondergutachten fordern die Regierungsberater, den Atomausstieg zu einem „umfassenden energiewirtschaftlichen Strukturwandel“ zu nutzen.
Sie erneuern dabei ihre Bedenken gegenüber dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seinen festen Einspeisevergütungen für Ökostrom. Die Monopolkommission bevorzugt ein Quotensystem, bei dem Stromhändler verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem eigenen Beschaffungsportfolio vorzuhalten.
Das EEG hat die Bundesregierung erst vor der Sommerpause novelliert. Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, den Beitrag der erneuerbaren Energien am Strombedarf von derzeit rund 20 % bis 2020 auf 35 % zu steigern. Wegen dieser Ausbauziele verlangt die Monopolkommission, die Eigenheiten erneuerbarer Energien künftig besser zu berücksichtigen. Zu diesen Besonderheiten gehört, dass vor allem bei Windkraft und Photovoltaik die kurzfristigen Grenzkosten bei zunehmendem Angebot im Grunde bei null liegen. Das führt dazu, dass die erneuerbaren Energien zu Spitzenlastzeiten mit ihren niedrigen Grenzkosten Kraftwerke mit den höchsten Grenzkosten, in der Regel Gas- und Steinkohlekraftwerke, verdrängen.
Investitionen für Einspeiselücken notwendig
Wie die Monopolkommission in ihrem Gutachten betont, muss künftig Berücksichtigung finden, dass die Einspeisung volatiler Energiequellen gleichzeitig Investoren erfordert, die für die Einspeiselücken erneuerbarer Energien konventionelle Kraftwerke bauen, welche einerseits nur wenige Stunden im Jahr in Betrieb sind, andererseits aber zur Systemstabilisierung dringend benötigt werden.
Eine Preisfindung über die Grenzkosten führe zu vergleichsweise geringeren Großhandelspreisen als sie für einen wirtschaftlichen Betrieb von neuen Steinkohle- oder Gaskraftwerken erforderlich seien. Aufgrund der Zunahme der Einspeisung erneuerbarer Energien werde das Risiko negativer Preisspitzen künftig noch erhöht, warnen die Regierungsberater. Sie können sich vor diesem Hintergrund auch mit neuen Instrumenten wie Kapazitätsmärkten anfreunden.
Kritisch äußert sich die Monopolkommission zu der im novellierten EEG verankerten optionalen Marktprämie. An ihr kritisieren sie Mitnahmeeffekte. Solche Eingriffe führten dazu, dass das EEG-System wegen seiner grundsätzlichen Marktferne immer komplexer werde. Im EEG wurde für neu ab 2014 ans Netz gehende Bioenergieanlagen diese Marktprämie sogar verpflichtend eingeführt. (AgE)