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Nachhaltige Biokraftstoffe: Ausnahmen für Drittländer

Die Treibhausgasemissionen von Biotreibstoffen aus Drittländern dürfen bis auf weiteres anhand von Durchschnittswerten berechnet werden. Die Europäische Kommission kann vorerst nicht empfehlen, die Anwendung solcher Standardwerte auf Gebiete mit mutmaßlich besonders niedrigen Emissionen zu begrenzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Treibhausgasemissionen von Biotreibstoffen aus Drittländern dürfen bis auf weiteres anhand von Durchschnittswerten berechnet werden. Die Europäische Kommission kann vorerst nicht empfehlen, die Anwendung solcher Standardwerte auf Gebiete mit mutmaßlich besonders niedrigen Emissionen zu begrenzen. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Brüsseler Behörde für den Rat und das Europaparlament erstellt hat.


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Darin kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es zwar wünschenswert, aber derzeit noch nicht möglich sei, solche verbindlichen Listen zu erstellen. Die Treibhausgasemissionen aus dem Anbau nachwachsender Rohstoffe hängen insbesondere von der landwirtschaftlichen Praxis, dem Klima, der Bodenbeschaffenheit und den verwendeten Kulturen ab. Als entscheidender Unsicherheitsfaktor wird der Lachgasausstoß aus der Landwirtschaft gewertet. Die Berechnungsmethode könne leicht angezweifelt werden, heißt es in dem Bericht, da die Drittländer keine Möglichkeit hätten, einen Beitrag zur Methode und den verwendeten Daten zu leisten. Die Behörde will die Erkenntnisse über Lachgasemissionen unter Mitarbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) bis 2012 vertiefen und die Frage dann eventuell neu bewerten. Bis dahin soll auch ein Dialog mit Staaten außerhalb der EU geführt werden.


"Unser Wissen darüber, welche Faktoren Einfluss auf die N2O-Emissionen von landwirtschaftlich genutzten Flächen haben, entwickelt sich derzeit rasant, ist aber noch immer ziemlich begrenzt", stellt die Kommission fest. Die JRC arbeite an einer Aufschlüsselung der Lachgasemissionen bis auf die regionale Ebene. Die Arbeit sei aber noch nicht ausgereift. Für einige Gebiete lägen nur wenige statistische Angaben zu Schlüsselparametern wie Bodenmerkmalen, Düngemitteleinsatz und Erträgen vor. Darüber hinaus fielen die meisten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe unter die Kategorie "andere Nutzpflanzen". Die Pflanzenart sei aber ausschlaggebend für die Bestimmung der Emissionen. Um Rückmeldungen zur angewandten Methode zu erhalten, hat die Kommission die Ergebnisse der aktuellen JRC-Arbeiten im Internet veröffentlicht.


Innerhalb der EU ist der Anbau nachwachsender Rohstoffe bereits von Listen mit vorzüglichen Gebieten betroffen. Nur dort, wo die Produktion als besonders klimaschonend betrachtet wird, dürfen die Emissionseinsparungen anhand von pauschalen Tabellenwerten berechnet werden, wie sie in der Richtlinie für erneuerbare Energien enthalten sind. Ansonsten müssen die tatsächlichen Werte verwendet werden. Deutschland hat seine gesamte Fläche als geeignet für die Anwendung von Standardwerten ausgewiesen. Nach den Berechnungen der zuständigen Behörden unterschreitet der Anbau der hierzulande für die Biokraftstoffproduktion hauptsächlich genutzten vier Pflanzen in allen Regierungsbezirken die EU-Standardwerte. Je Megajoule wurden teilweise deutlich niedrigere Anbauemissionen errechnet als vorgegeben. Für Raps wurden etwa 24 g CO2 ermittelt, 5 g weniger als in der Richtlinie veranschlagt. Körnermais unterbietet mit 14 g CO2 die Vorgabe sogar um 8 g Kohlendioxyd. Der Weizen- und Zuckerrübenanbau in Deutschland bleibt jeweils knapp unterhalb der jeweiligen Grenze von 23 g CO2 beziehungsweise 12 g CO2.

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