Das bayerische Kabinett hat beschlossen, bei der EEG-Novelle den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit den Stimmen Bayerns sei am 4. Juni im Bundesrat eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses absehbar, teilt der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Hans-Josef Fell, mit.
Vor allem der Wegfall der Vergütung auf vormaligen Agrarflächen ist für die Landesregierung der entscheidende Grund zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, ist es möglich über politische Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag Veränderungen zu bewirken. Ob diese Chance ergriffen wird, wird sich dann in den Gesprächen zeigen. Den Regierungsfraktionen von Union und FDP steht es frei mit ihrer Bundestagsmehrheit den Einspruch des Bundesrates zu überstimmen, falls sie sich auf keine Kompromisse einlassen wollen.