Ab 2011 müssen sich Anlagen, die ins Niederspannungsnetz einspeisen, aktiv an der Netzregulierung beteiligen. Dies ist Inhalt der neuen Niederspannungsrichtlinie "VDE-AR-N 4105". So soll eine Überlastung des Netzes, wie sie im Sommer insbesondere in ländlichen Regionen durch die Einspeisung großer Mengen Solarstrom droht, verhindert und der Netzausbau möglichst gering gehalten werden.
Ähnlich wie bereits seit letztem Jahr auf Mittelspannungsebene müssen Wechselrichtern künftig auch auf Niederspannungsebene Blindleistung bereitstellen. Für Anlagen ab 13,8 kW gilt dies bereits ab Juli nächsten Jahres. Bei Anlagen größer 100 kW müssen Wechselrichter die Leistungsabgabe der PV-Anlage drosseln können. Für Installateure bedeutet die Richtlinie mehr Aufwand bei der Auslegung einer Anlage.
Verbraucher sollten deswegen darauf achten, einen erfahrenen Installationsbetrieb zu beauftragen und nachfragen, ob der verwendete Wechselrichterherstellers die neuen Anforderungen erfüllen kann. Die Anwendungsregel ist auf der Webseite des VDE einsehbar. Noch bis zum 30. September können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.