Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben gestern einen Gesetzentwurf zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden vorgelegt. Zur Stärkung des Klimaschutzes sollen in das Bau- und Planungsrecht unter anderem eine Klimaschutzklausel eingefügt, die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert, Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung vor allem von Photovoltaikanlagen erleichtert werden, schreiben die Fraktionen. Dadurch soll es leichter werden, Flächen zum Beispiel für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke auszuweisen. Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf der Handlungsspielraum von Behörden und Gemeinden erweitert und die Rechtssicherheit erhöht werden, heißt es weiter.
Den Gesetzesentwurf 17/6076 können Sie hier abrufen.
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