[16.02.2012]
Diese Frage soll nach einer Entschließung des Bundesrates nun durch das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Ländern geklärt werden. Dazu erarbeiten sie einheitliche Vollzugshinweise, die bei der einheitlichen Umsetzung des Gesetzes helfen sollen. Der Fachverband Biogas betonte gegenüber top agrar, dass er sich für möglichst praxisgerechte Regelungen einsetzen wolle.
Gemeinsam mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird auch eine Änderung der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Kraft treten. Darin wird geregelt, wann Biogasanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden müssen. Durch die beschlossene Änderung entsteht ein neuer Genehmigungstatbestand, wonach Anlagen ab einer jährlichen Produktionsleistung von 1,2 Normkubikmetern Biogas nach BImSchG genehmigt werden müssen. Das entspricht Angaben des Fachverbandes Biogas e.V. zufolge einer Anlagengröße von ca. 260 bis 300 kW.
Leserkommentare
bitte achtsam sein
[17.02.2012]
hmmm ... 1,2 Normkubikmeter BG jährlich entsprechen etwa 0,00028 kW (el) bzw 0,28 W (el). Also kommen nun alle Anlagen ins BImSch? :)
von topagrar4lgsa
Gülle ist kein Abfall
[16.02.2012]
Gülle ist kein Abfall sondern hochwertiger Dünger,das ändert auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht! Wenn Gülle oder auch alles andere was als Wirtschaftsdünger oder Gärrest bezeichnet wird ordentlich ausgebracht oder bewirtschaftet wird, ist es immer Dünger der dem Pflanzenwachstum und unserer Ernährung dient.
von guellebank#001
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