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Niedersachsen will mit EEG-Boni Schluss machen

Niedersachsen macht mit seinen Plänen Ernst, bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im kommenden Jahr deutliche Einschnitte vorzunehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen macht mit seinen Plänen Ernst, bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im kommenden Jahr deutliche Einschnitte vorzunehmen.


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Wie aus dem Entwurf für eine Entschließung hervorgeht, den die Landesregierung jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat, soll das EEG-Vergütungssystem reformiert werden, und zwar bei gleichzeitiger Absenkung der Einspeisevergütungen. Befürwortet wird, die bisherigen Boni, beispielsweise den Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus), in einen einheitlichen Vergütungssatz für landwirtschaftliche Biogasanlagen zu integrieren. Das Gesamtniveau der Vergütung soll dabei sinken.


Zudem soll der Vergütungssatz laut dem Beschlussentwurf so ausgelegt werden, dass eine Biogasanlage künftig wirtschaftlich nur dann zu betreiben ist, wenn eine marktfähige Wärmenutzung realisierbar ist oder wenn kostengünstige Rohstoffe wie Gülle, Nebenprodukte oder Bioabfälle einsetzbar sind.


Für reine Abfallanlagen strebt Niedersachsen ebenfalls einen einheitlichen Vergütungssatz auf niedrigerem Niveau ohne zusätzliche Boni an. Um den Einsatz biogener Abfälle und Nebenprodukte in landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu verstärken und damit auch die Flächenkonkurrenz abzumildern, sei eine umfangreiche Zulassung bestimmter Bioabfälle ohne Absenkung der Vergütung erforderlich, heißt es in dem Entschließungsentwurf.


Treibende Kraft hinter der Bundesratsinitiative ist Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Er hat sich in der Landesregierung mit seinen Vorstellungen durchgesetzt, den Nawaro-Bonus in Höhe von derzeit 7 Cent/kWh in die Grundvergütung zu integrieren. Auch die geforderte Kürzung der Gesamtvergütung entspricht Sanders Plänen


Nicht durchsetzen konnte sich der FDP-Politiker hingegen in der Landesregierung mit seiner Forderung, die Schwelle für die Privilegierung von Biogasanlagen im Planungsrecht auf 0,15 MW zu senken. Abzuwarten bleibt, welche politische Wirkung der Vorstoß Niedersachsens entfaltet. Die EEG-Novelle, die laut dem Koalitionsvertrag von Union und FDP 2012 in Kraft treten soll, ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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