Um den Verkauf von Ökostrom zu deutlich negativen Börsenpreisen zu verhindern, dürfen die Stromkonzerne auch künftig Preislimits setzen. Das geht aus einem Entwurf der Bundesnetzagentur zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung hervor, der vergangene Woche veröffentlicht wurde.
Der Entwurf sieht vor, dass die Möglichkeit einer Preislimitierung mit dem Aufruf zu einer zweiten Börsenauktion besteht. Als zulässige Bandbreite für die Limitierung sind negative Preise zwischen 150 Euro/MWh bis 350 Euro/MWh vorgesehen. Zudem sollen die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet werden, Einzelheiten der erfolgten Preislimitierung zu veröffentlichen.
Im Juli 2010 hatte die Bundesnetzagentur die Marktteilnehmer bereits zur Stellungnahme aufgefordert, ob sie eine Verlängerung der derzeit geltenden Ausnahmeregelung befürworten. Dabei wurde auch um Vorschläge gebeten, wie die Regelung nach den bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden könnte. Mit den neuen Vorschriften soll eine Anschlussregelung für die Ende dieses Jahres auslaufenden Bestimmungen gefunden werden. "Das Risiko negativer Preisspitzen sollte auch zukünftig begrenzt werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dies liege vor allem im Interesse der Verbraucher, weil negative Preise für EEG-Strom die EEG-Umlage erhöhten und damit auch die Strompreise belasteten. Eine bestimmte Wind- und Netzlastkonstellation, die bisher eine Limitierung auslösen könne, sei künftig nicht mehr relevant, erläuterte Kurth.