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Rechtliche Hürden für Photovoltaikanlagen

Sorgen um die Zulassung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden macht sich nun auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV).

Lesezeit: 2 Minuten

Sorgen um die Zulassung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden macht sich nun auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). So hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen genehmigungspflichtig ist, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.


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Dieses Urteil habe in der Landwirtschaft zu erheblichen Verunsicherungen geführt, erklärte der RLV. Nach der Entscheidung des OVG würden Photovoltaikanlagen mit Einleitung in das öffentliche Stromnetz als baugenehmigungspflichtige Umnutzung eingestuft, die bauplanungsrechtlich vor einer hohen Hürde stünden. Vor diesem Hintergrund hat sich RLV-Präsident Friedhelm Decker gemeinsam mit dem Präsidenten des Westfälischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, an die Düsseldorfer Minister für Wirtschaft und für Landwirtschaft gewandt und um eine schnelle Lösung gebeten.


Die geforderte Genehmigungspflicht bedeute nicht nur für die Landwirte, sondern auch für eine Landesregierung, die den Klimaschutz in den Mittelpunkt künftigen Regierungshandelns rücken wolle, einen herben Rückschlag, stellten die Präsidenten fest. Photovoltaikanlagen dienten nicht nur einer zukunftsweisenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sondern leisteten vor allem auch einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz.


Was Experten verunsicherten Landwirten angesichts des Urteiles raten, lesen Sie hier.

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