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Regierung berät Anpassungsgesetz für Solarstrom und Biomethan

Die Verbrennung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) in Heizkesseln soll künftig nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) möglich sein. Derzeit ist im EEWärmeG die Kraft-Wärme-Kopplung vorgeschrieben. Außerdem soll die Vergütung für Solarstrom zur Jahresmitte abgesenkt werden.

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Die Verbrennung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) in Heizkesseln soll künftig nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) möglich sein. Derzeit ist im EEWärmeG die Kraft-Wärme-Kopplung vorgeschrieben. Außerdem soll die Vergütung für Solarstrom zur Jahresmitte abgesenkt werden. Das haben die Beratungen zum Europarechtsanpassungsgesetz gestern ergeben, mit der die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in nationales Recht umgesetzt willl. "Bei Heizen mit Biogas wurde in dem Gesetzesentwurf auf Initiative der FDP sowohl die Beschränkung auf Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen als auch willkürliche Zusatzpflichten zur Gebäudedämmung gestrichen. Wegen niedrigerer Kosten soll lediglich der notwendige Anteil des Biogases an der Heizenergie höher sein als z.B. bei der Solarthermie", erläutert der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael Kauch. Aus Sicht der FDP sollen die Bauherren entscheiden, welche Technologie sie verwenden - nicht Politiker und Beamte am grünen Tisch.


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Für überschuldete Kommunen hat die Koalition eine Ausnahme von der Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme bei öffentlichen Gebäuden beschlossen. Anders als die Regierung sieht die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs aber einen expliziten Beschluss der Kommune vor und stärkt deren Entscheidungsbefugnis gegenüber der Kommunalaufsicht.


Außerdem habe die FDP-Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag durchgesetzt, so Kauch. In ihm wird die Bundesregierung beauftragt, beim Öko-Strom bis Mitte 2012 ein Gesamtkonzept zur Nutzung der flexiblen Kooperationsmechanismen in der EU vorzulegen. Damit können Projekte wie das Wüstenstromprojekt "Desertec" an den deutschen Markt angebunden werden. Außerdem werde - bei Erhalt nationaler Fördersysteme - eine Brücke zu einem europäischen Binnenmarkt für erneuerbare Energien gebaut.


Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Hans-Josef Fell, dagegen kritisiert: "Vor allem im Bereich des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist die Anpassung eine verpasste Chance, da das Wärmegesetz bisher kaum zum Ausbau der Erneuerbaren beigetragen hat." Mit der EU-Richtlinie sollen öffentliche Gebäude, also Gebäude im Besitz der öffentlichen Hand, bei umfassender Sanierung eine Quote von 15 Prozent erneuerbarer Wärme erfüllen. Mit den Vorschlägen der Bundesregierung seien hier jedoch verschiedene Schlupflöcher eingebaut, die eine erfolgreiche Umsetzung verhindern könnten, urteilt Fell. So sei beispielsweise die Länderebene ausgenommen, obwohl die EU-Richtlinie die gesamte öffentliche Hand einbezieht. Darüber hinaus verpasse die Bundesregierung das Wärmegesetz auch auf die nicht-öffentlichen Gebäuden auszudehnen.


"Immerhin gibt das Gesetz den Kommunen, die erneuerbare Energien voran bringen wollen, ein weiteres Instrument in die Hand, dies im Wärmesektor zu tun", macht Fell aufmerksam. Es werde nun die Aufgabe der Kommunalpolitiker sein, die EU-Vorgaben vorbildlich umzusetzen.


Wenig positiv sieht Fell auch die geplante Kürzung von Solarstrom: "Die Idee ist richtig, Absenkungsspielräume frühzeitig zu nutzen. Aber die handwerklichen Fehler sind umfassend. So ist es möglich, dass die Regelung erneut wie im letzten Jahr zu einer ungesunden Investitionsexplosion im Juni führen könnte." Damit könnten die Gegner der Solarenergie erneut Munition für die Haupt-EEG-Novelle sammeln.


Auch beim Grünstromprivileg (Befreiung der Stromhändler von der EEG-Umlage, die mindestens 50 Prozent Strom aus EEG-Anlagen beziehen) begehe Schwarz-Gelb handwerkliche Fehler.


Das Europarechtsanpassungsgesetz wird heute (24.02.2011) im Plenum des Bundestages behandelt.

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