Mit der Mehrheit der schwarz-gelb-regierten Länder hat der Bundesrat kürzlich dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Zuvor hatte die Bundesregierung dem Vernehmen nach den Ländern zugesagt, sich stärker an der geplanten Erhöhung der Bildungsausgaben zu beteiligen. Aus landwirtschaftlicher Sicht sind in dem Gesetz im Wesentlichen zwei Regelungen von Interesse, die Biokraftstoffbesteuerung und die Vergütung der Stromeinspeisung von modularen Biogasanlagen.
Mit dem Gesetz wird bei reinen Biokraftstoffen auf die bislang zum 1. Januar 2010 vorgesehene Anhebung des Steuersatzes verzichtet. Für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff bleibt es danach beim derzeitigen Satz von 18 Cent/l. Bekanntlich wollen Union und FDP zu Beginn des neuen Jahres Möglichkeiten für eine weitergehende Regelung ausloten. Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modularen Anlagen, die vor 2009 in Betrieb waren, auf das alte Niveau angehoben. Auf diese Weise soll ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen gewährleistet werden.