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Regierung plant neue Anreize für Biogasanlagen

"Die Höhe der Stromkosten werden künftig entscheidend für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien werden", meint Dr. Maria Flachsbarth, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages.

Lesezeit: 2 Minuten

"Die Höhe der Stromkosten werden künftig entscheidend für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien werden", meint Dr. Maria Flachsbarth, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages. Wie die Politikerin gestern auf der Wintertagung der MT Energie GmbH in Hannover deutlich machte, werde die Bekanntgabe der Bundesnetzagentur über die Höhe der neuen EEG-Umlage für 2011 zeitgleich mit der zweiten und dritten Lesung der EEG-Novelle im Bundestag erfolgen. Das bedeute erhebliche politische Brisanz. Um die Kosten der rasant wachsenden erneuerbaren Energien zu bremsen, plane die Regierung daher Korrekturen bei der künftigen Biogasförderung.


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Neben der bereits stark diskutierten Entkopplung von Nawaro- und Güllebonus stellte Flachsbarth weitere Möglichkeiten vor, die derzeit in Berlin erörtert würden:


• Künftig soll keine Biogasanlage ohne Wärmekonzept mehr wirtschaftlich sein. Flachsbarth: "Die Energie soll dort verwendet werden, wo sie gebraucht wird. Daher wollen wir die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz erleichtern, sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen."


• Mit einer Marktprämie und einem Stetigkeitsbonus sollen Biogaserzeuger motiviert werden, Strom möglichst bedarfsgerecht anzubieten.


• Biogasanlagenbetreiber sollen auch unterstützt werden, Gasspeicher zu errichten und damit Gas zwischenspeichern zu können. Das soll dazu dienen, das schwankende Angebot von Wind- und Solarenergie effizient auszugleichen und Regelenergie anzubieten.


• Biogas könnte künftig normalem Erdgas beigemischt und in Regelenergiekraftwerken verbrannt werden.


Weitere Möglichkeiten sollen in der nächsten Woche in einer Anhörung vor dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages besprochen werden. "Wir wollen dabei auch hören, welche Vorstellungen die Branche zur stärkeren Markt- und Netzintegration von erneuerbaren Energien hat", erklärte Flachsbarth.


Im Mai erwartet das Kabinett den Erfahrungsbericht zum EEG, auf dessen Basis der Entwurf zur EEG-Novelle erstellt wird. Nach der Sommerpause soll der Gesetzesentwurf laut Flachsbarth stehen und dann dem Parlament zugeleitet werden.


Bereits Ende Februar soll im Bundestag das Europarechtsanpassungsgesetz verabschiedet werden, in dem eine Kürzung der Solarstromförderung ab 1. Juli um 15 % sowie eine Verschärfung bei der Vermarktung von regenerativen Strom durch Ökostromanbieter (das so genannte Grünstromprivileg) beschlossen werden soll.

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