Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas an Länder und Verbände versandt. Wie Ressortchef Dr. Philipp Rösler in der vergangenen Woche erklärte, soll die Markttransparenzstelle alle relevanten Daten auswerten und dazu beitragen, dass „eine mögliche unzulässige Preisbeeinflussung auf diesen Märkten künftig schneller und effektiver aufgedeckt werden“ könne. Dies komme insbesondere den Energieverbrauchern zugute.
Die neue Stelle soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur agieren. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Bestandteil des 10-Punkte-Sofortprogramms der Bundesregierung zur Energiewende. Das Gesetz dient zudem laut Wirtschaftsressort der Umsetzung der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Marktmanipulationen oder Insiderhandel beim Energiegroßhandel sind nach dieser Verordnung verboten und werden mit abschreckenden Sanktionen belegt.
Durch die Verordnung wird ein europaweites Überwachungsregime für den Großhandel mit Strom und Gas aufgebaut, in dessen Mittelpunkt die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) steht. Der Gesetzentwurf soll Anfang Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden. (AgE)