Schleswig-Holstein will die Energiewende beschleunigen und dazu den Ausbau der Windkraftnutzung forcieren. Das hat Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf am vergangenen Freitag bei der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Windkrafterlasses angekündigt.
„Schleswig-Holstein ist das geborene Windkraftland, deshalb steht der Wind als regenerative Energie hier an erster Stelle“, stellte die CDU-Politikerin fest. Nach ihren Worten ist der zügige Ausbau der Windkraft das vorrangige Ziel der Landesregierung. Mit der Überarbeitung des Erlasses sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die bewährten Naturschutzstandards blieben erhalten, betonte die Ministerin. Sie wies darauf hin, dass für die oftmals beträchtlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild ein Naturschutzausgleich überwiegend in Geld erbracht werde. Diese Ersatzzahlungen seien zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen zu verwenden. Zu einem großen Teil dienten sie der ökologischen Aufwertung von bereits vorhandenen Naturschutzmaßnahmen wie der Finanzierung des Landes-Moorschutzprogramms.
Die Berechnung der Ersatzzahlung solle nun jedoch deutlich vereinfacht werden: Statt wie bisher durch eine komplizierte Formel errechnet, richte sie sich künftig nach dem Gesamtinvestitionsvolumen einer Windkraftanlage und liege zwischen 0,5 % und 7 %, je nach Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Außerdem habe die Formelberechnung bislang dazu geführt, dass Ersatzzahlungen für neue Windkraftanlagen im Verhältnis immer teurer würden, je mehr Anlagen in einem bestimmten Gebiets bereits stünden. Diese hemmende Bestimmung werde durch den Wegfall der Formel nun ebenfalls gestrichen, erläuterte Rumpf.
Ihren Ausführungen zufolge werden die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Naturhaushalt, vor allem auf die Vogelwelt, wie bisher durch Ausgleichsflächen kompensiert. In dem jetzt beginnenden Beteiligungsverfahren hätten die kommunalen Landes-, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie weitere Vereinigungen, deren Aufgabenbereich berührt sei, die Möglichkeit, bis zum 31. Mai Anregungen und Hinweise zu geben. Diese sollen dann in das weitere Verfahren einfließen. (AgE)