Ein extern aufgestelltes Blockheizkraftwerk (Satelliten-BHKW) hat Anspruch auf den Güllebonus. Voraussetzung ist, dass das BHKW das Gas aus einer Gasleitung bezieht, in dem sich ausschließlich Biogas (oder Klär- und/oder Deponiegas) befindet. Dieser Meinung ist die Clearingstelle EEG, die dazu jetzt ein Votum veröffentlicht hat.
Die Frage war strittig. Denn in Anlagen 2 des EEG steht, dass Biogasanlagen keinen Anspruch auf den Güllebonus haben, die "aus dem Gasnetz entnommenes Gas" einsetzen. Die Clearingstelle hat bestätigt, dass eine Mikrogasleitung nicht als "Gasnetz" im Sinne des EEG gilt, sondern dass damit das öffentliche Erdgasnetz gemeint ist.
In einem zweiten Votum beschäftigte sich die Clearingstelle EEG mit der Frage, inwieweit ein Anlagenbetreiber bei der Stromerzeugung aus der Abwärme eines BHKW Anspruch auf den Technologiebonus hat. Zu der Stromerzeugung soll eine ORC-Anlage eingesetzt werden. Falls Anspruch besteht, sollte die Clearingstelle klären, ob der Technologiebonus die gesamte im BHKW und in der ORC-Anlage oder lediglich für die in der ORC-Anlage allein erzeugte Strommenge zu zahlen ist. Die Clearingstelle kommt zu dem Ergebnis: Eine ORC-Anlage gilt als eigenständige Anlage. Daher ist der Strom, der damit erzeugt wird, getrennt zu vergüten. Dementsprechend sollt der Betreiber eines BHKW mit nachgeschalteter ORC-Anlage den Technologiebonus nur für den in der ORC-Anlage erzeugten Strom erhalten.
Beide Voten können Sie hier abrufen.