Viele Landwirte stellen sich derzeit die Frage: Gibt es eine Härtefallregelung, wenn meine Solar- oder beispielsweise Biogasanlage aufgrund des schlechten Wetters nicht rechtzeitig zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen kann? Hintergrund: Am 1. Januar 2011 sinkt erneute wie jedes Jahr die Vergütung für Strom aus alternativen Energien. Wer somit seine Anlage nicht rechtzeitig zum Jahresende an das öffentliche Netz anschließt, muss mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.
Die Clearingstelle für Fragen zum EEG hat hierzu nun in einer Meldung Stellung bezogen. Darin heißt es: Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes ist der Inbetriebnahmezeitpunkt (§ 3 Nr. 5 EEG 2009). Hierzu hat die Clearingstelle auf ihren Internetseiten einige Hinweise gegeben (www.clearingstelle-eeg.de).