[11.07.2012]
Eine Solarstromanlage gilt erst dann als betriebsbereit, wenn die Module mit dem Wechselrichter verbunden wurden. Foto: Conergy
Mit dem neuen EEG ändern sich auch die Regeln für die Inbetriebnahme einer Solarstromanlage. Früher galt eine Anlage als betriebsbereit, wenn die Module miteinader verschaltet waren und theoretisch Strom erzeugen konnten. Ab sofort gilt: Die Module müssen nicht nur verschaltet, sondern auch zwingend mit dem Wechselrichter verbunden werden.
Entscheidend ist die Inbetriebnahme für die Vergütung der Anlagen. Je nachdem wann sie in Betrieb geht, erhält deren Betreiber eine höhere oder niedrigere Vergütung für den erzeugten Strom.
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