Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt

Auch auf denkmalgeschützten Häusern sind Solarstromanlagen erlaubt. Vorausgesetzt: Das Gesamtbild des alten Gemäuers wird durch die Anlage nicht wesentlich verändert. Das meldet das Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner aktuellen Ausgabe. Dabei beruft sich das Blatt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (Az. 16 K 26/10).

Lesezeit: 1 Minuten

Auch auf denkmalgeschützten Häusern sind Solarstromanlagen erlaubt. Vorausgesetzt: Das Gesamtbild des alten Gemäuers wird durch die Anlage nicht wesentlich verändert. Das meldet das Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner aktuellen Ausgabe. Dabei beruft sich das Blatt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (Az. 16 K 26/10).


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hintergrund: Im Berliner Stadtteil Zehlendorf hatten die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses bei der unteren Denkmalbehörde die Erlaubnis beantragt, eine Solarstromanlage auf ihr Dach schrauben zu dürfen. Die Behörde lehnte dies ab, weshalb die Hausbesitzer vor Gericht zogen und nun Recht bekamen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.