Auch auf denkmalgeschützten Häusern sind Solarstromanlagen erlaubt. Vorausgesetzt: Das Gesamtbild des alten Gemäuers wird durch die Anlage nicht wesentlich verändert. Das meldet das Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner aktuellen Ausgabe. Dabei beruft sich das Blatt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (Az. 16 K 26/10).
Hintergrund: Im Berliner Stadtteil Zehlendorf hatten die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses bei der unteren Denkmalbehörde die Erlaubnis beantragt, eine Solarstromanlage auf ihr Dach schrauben zu dürfen. Die Behörde lehnte dies ab, weshalb die Hausbesitzer vor Gericht zogen und nun Recht bekamen.