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Solarbranche ächzt unter Wechselrichter-Engpass

Die Auftragsbücher sind voll, doch gute Stimmung will in der Solarindustrie nicht aufkommen. Zum einen schweben über der Branche nach wie vor die Kürzungspläne der Bundesregierung und zum anderen bremst nun auch noch ein sich zuspitzender Wechselrichter-Mangel das Geschäft aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Auftragsbücher sind voll, doch gute Stimmung will in der Solarindustrie nicht aufkommen. Zum einen schweben über der Branche nach wie vor die Kürzungspläne der Bundesregierung und zum anderen bremst nun auch noch ein sich zuspitzender Wechselrichter-Mangel das Geschäft aus.


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Nach Angaben des Verbraucherportales Verivox schiebt der Wechselrichter-Hersteller SMA beispielsweise die Schuld auf die Halbleiterindustrie, die der hohen Nachfrage nicht mehr gerecht werden könne. SMA selber habe zwar die Produktions-Kapazitäten erhöht, die man aber nun nicht ausnutzen könne. Eine Entspannung erwartet das Unternehmen erst im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres.


Die Verkäufer der Solarstromanlagen bringt die Wechselrichterklemme in ungeahnte Schwierigkeiten. Das Unternehmen IBC-Solar rechnet laut Verivox beispielsweise damit, dass nur 70 % der in diesem Jahr bestellten Wechselrichter auch geliefert werden können.


Die Lage vieler Käufer einer Solaranlage ist kein Stück besser. Schlimmer noch: Unter Umständen wird die Vergütung für Solarstrom in den kommenden Wochen rückwirkend zum 1. Juli gekürzt. Daher müssen viele Betreiber ihre Anlage noch in den nächsten Tagen ans Netz bringen, um sich die derzeit noch gültige höhere Vergütung zu sichern. Manch einer befürchtet aber wegen der Wechselrichterklemme, dieser Frist nicht einhalten zu können.


Stefan 
Blome von der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen gibt allerdings zumindest in diesem Punkt Entwarnung: "Auch ohne Wechselrichter kann man die höhere Vergütung erhalten." Dazu sollten Sie die Hilfe eines anerkannten Elektrikers in Anspruch nehmen. Entscheidend ist dabei, dass Ihr Elektriker vom Netzbetreiber anerkannt ist.


Am besten fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, wer in Ihrem Fall infrage kommt. Der Elektriker bestätigt im Inbetriebsetzungsprotokoll dem Netzbetreiber, dass die Anlage mit der Gesamtleistung der montierten Module an einem bestimmten Tag vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb gegangen ist.


Dazu müssen alle montierten Module einmal, wenn auch kurz Gleichstrom erzeugt haben. Da der einfache Nachweis über den Zählerstand eines Wechselrichters nicht möglich ist, muss der Elektriker den Gleichstrom aller Modulstrings messen oder einen Gleichstromverbraucher an die Anlage anschließen.


In dem Protokoll bestätigt der Elektriker dann, dass die Module betriebsbereit sind und mindestens schon einmal Strom erzeugt haben. Den schriftlichen Nachweis reichen Sie anschließend bei Ihrem Netzbetreiber ein \- vor dem 1. Juli 2010!


Denken Sie bitte auch an die Meldung der Leistung und des Standortesder Anlage an die Bundesnetzagentur. Denn ohne diese Meldung muss derNetzbetreiber Ihnen die EEG-Vergütung nicht zahlen.


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