Der Kompromiss ist gefunden. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Solarkürzungen verständigt, vermeldet die Nachrichtenagentur Reuters. Die für April geplanten Einschnitte von 20 bis 40 Prozent je nach Anlagengröße bleiben demnach bestehen. Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen werden aber gelockert. Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, können bis zum 30 Juni zu den alten Fördersätzen in Betrieb genommen werden. Gefördert werden zukünftig aber nur noch 80 Prozent des erzeugten Stromes bei den Dachanlagen. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen werden zukünftig 90 Prozent des Stromes subventioniert. Der restliche Strom muss wie bei den Dachanlagen selbst verbraucht oder vermarktet werden. Für diese Anlagen gilt die Übergangsfrist bis zum 30. September.
Zusätzlich wird die Solarförderung für neue Anlagen zwischen Mai und Oktober in diesem Jahr um monatlich ein Prozent gesenkt. Danach richtet sich die Höhe monatliche Kürzung nach dem Zubau im jeweils vorangegangenen Quartal. Die maximale Kürzung soll 29 Prozent betragen. Diese Deckelung greift, wenn in einem Quartal hochgerechnet auf ein Jahr, mehr als 7,5 Gigawatt Leistung neu installiert worden sind.
Beschlossen werden sollen die Änderungen bereits diesen Donnerstag im Bundestag. Mitte Mai wird sich der Bundesrat damit befassen.
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