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Solarkürzungen: Die Koalition ist sich einig

Die einmalige Extra-Kürzung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt wie geplant am 1. Juli in Kraft. Für Anlagen auf Ackerflächen wird es von dem Zeitpunkt an keine Förderung mehr geben. Darauf haben sich maßgebliche Vertreter von Union und FDP geeinigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die einmalige Extra-Kürzung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt wie geplant am 1. Juli in Kraft. Für Anlagen auf Ackerflächen wird es von dem Zeitpunkt an keine Förderung mehr geben. Darauf haben sich maßgebliche Vertreter von Union und FDP geeinigt.


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Die Koalitionspolitiker vereinbarten allerdings gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch einige kleinere Veränderungen. So sollen Investoren von Freiflächenanlagen, die bis zum 25. März 2010 einen Bebauungsplan vorweisen konnten, noch die alten, großzügigeren Einspeisesätze erhalten.


Entlang von Bundesautobahnen sollen Freiflächenanlagen in einem 110 m breiten Streifen mit EEG-Förderung möglich sein. Bisher beträgt die Distanz 100 m, Forderungen nach einer Verdoppelung auf 200 m waren laut geworden, nicht zuletzt nachdem Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer seinen Widerstand gegen die Pläne von Bundesumweltminister Norbert Röttgen angekündigt hatte.


Bei den Grundvorstellungen der Koalition, die Vergütung für Dachanlagen um 16 % und für Freiflächenanlagen um 15 % zu kürzen, ist es aber geblieben. Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, sprach von einem Durchbruch und zeigte sich zufrieden mit dem Stopp der EEG-Förderung auf Ackerflächen. Nicht nur werde damit Flächenkonkurrenz vermieden, sondern auch eine Verschandelung der Landwirtschaft verhindert, zu der es sonst gekommen wäre. Der Gesetzentwurf soll nun in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages verabschiedet werden.


Zu den Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalition, auf die sich die Verhandlungsführer von CDU, CSU und FDP vergangene Woche einigten, gehört auch eine nicht ganz so großzügige Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstromanlagenbetreibern. So soll die maximale Anlagengröße für die Eigenverbrauchsförderung von derzeit 30 KW nicht auf 800 KW, sondern nur auf 500 KW erhöht werden.


Der zusätzliche ökonomische Vorteil von 8 Cent pro KWh beim Eigenverbrauch von Solarstrom gegenüber der EEG-Vergütung soll nur für eine bestimmte Strommenge gelten, der Rest wird mit dem bisherigen Aufschlag von 3,6 Cent/kWh ausgestattet. Für die ab nächstem Jahr turnusgemäß bevorstehende Kürzung der Einspeisevergütung für neue Solarstromanlagen verständigte sich die Koalition auf geringere Schwankungsmöglichkeiten. Zum 1. Januar 2011 wird die Förderung demnach um 9 % abgesenkt. Überschreitet der Zubau im Beobachtungszeitraum 3.500 MW, so steigt die Degression in vier 1.000-MW-Schritten jeweils um einen Prozentpunkt, gegenüber 2 % im bisherigen Entwurf.


Was Anlagen ab dem ersten 1. Juli 2010 maximal kosten dürfen, lesen Sie hier.

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