Die vom Bundestag beschlossenen Solarkürzungen könnten vom Bundesrat gekippt werden. Heute (11. Mai) muss die Länderkammer über das Gesetz abstimmen. Sie ist zwar nicht zustimmungspflichtig, kann aber bei großen Bedenken den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieses Gremium müsste dann zwischen Bundestag und Bundesrat vermitteln.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausschuss tätig werden muss, ist offensichtlich gestiegen. So wurde auf Antrag der rot-grünen NRW-Landesregierung im Umweltausschuss beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch der Wirtschaftsausschuss hat sich für diesen Schritt entschieden.
Nach dem Wunsch der Länder könnte es zu folgenden Änderungen kommen:
- Das Marktintegrationsmodell wird gestrichen. Zum Verständnis: Danach sollen bis zu 20 Prozent des Stromes aus einer Dachanlagen nicht vergütet werden. Der Betreiber müsste diesen Strom selber vermarkten oder selber verbrauchen.
- Der Zubau an Solarstromanlagen wird auf 3.500 Megawatt pro Jahr erhöht. Die Regierung sieht derzeit noch einen niedrigeren Zubaukorridor vor.
- Die Dachvergütungsklassen von 10 bis 100 Kilowatt erhalten weiterhin 18,5 Cent pro Kilowattstunde anstatt wie von Schwarz-Gelb gefordert 16,5 Cent.
Ob der Bundesrat tatsächlich die Ausschussbeschlüsse annehmen wird, bleibt dennoch fraglich. Einige Unions-Ministerpräsidenten scheuen laut Hans-Josef Fell von den Grünen davor zurück, zwei Tage vor der NRW-Wahl ihren Spitzenkandidaten Röttgen eine so harte politische Niederlage zuzufügen. Außerdem hat Röttgen den Länderfürsten angeboten, mehr Geld für die Solarforschung zur Verfügung zu stellen. So will er offensichtlich die Kritiker milde stimmen. (-ro-)