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Solarstrom: Vermittlungsausschuss berät am Mittwoch

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät bereits am Mittwoch (16. Juni) über die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Der Bundesrat hatte am 4. Juni 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät bereits am Mittwoch (16. Juni) über die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.


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Der Bundesrat hatte am 4. Juni 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aus seiner Sicht gefährdet das Gesetz in der aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stellt die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage.


Der Bundestag möchte die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung der Solarenergie abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen.


Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.


Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen.


Die Solarstrombranche hat zwar die Anrufung es Vermittlungsausschusses begrüßt. Allerdings kritisieren Hersteller und Projektgesellschaften, die bislang auf dem Markt für Freiflächenanlagen tätig waren, dass sich der Vermittlungsausschuss nicht mit dem Verbot für Freiflächenanlagen auf Ackerböden befassen will. Einen entsprechenden Antrag des Landes Bayern hatten die Bundesratsausschüsse für Finanzen, Umwelt und Innere Angelegenheiten auch aufgegriffen, konnten sich aber letztendlich im Bundesrat nicht durchsetzen.


Die Ausschüsse halten die Solarstromerzeugung auf Ackerflächen aus folgenden Gründen für sinnvoll: Der im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehene weitgehende Ausschluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen von der Vergütungsregelung des EEG erscheint weder aus Sicht der Landwirtschaft notwendig noch sei er energiepolitisch sinnvoll.


Photovoltaik-Freiflächenanlagen seien die kostengünstigste Form der solaren Stromerzeugung und eine Chance, schnell mit günstigem Solarstrom die Kosten für die Verbraucher zu senken. Würde dieses Marktsegment in der im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehenen Form beschnitten, so stehe zu erwarten, dass die auf Freiflächen vorgesehenen Solarmodule künftig auf Dachflächen installiert werden. Die so errichteten Anlagen erhielten eine um etwa ein Drittel höhere Vergütung, was zu einem Anstieg der EEG-Umlagekosten führen würde.


PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen böten darüber hinaus \- richtig angelegt \- eine ideale Rückzugsmöglichkeit für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Viele Insekten können oft nur in solchen Rückzugsgebieten überleben.

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