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Solarvergütung: Bestandsschutz für geplante Vorhaben?

Wie das Handelsblatt berichtet, plant die Union bei der vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Kürzung der Solarstromvergütung zum 1. April einen Bestandsschutz für konkrete und bereits begonnene Investitionen. CDU Fraktionschef Volker Kauder ließ noch offen, ob dies mit längeren Laufzeiten oder Stichtagsregelungen geschehen solle.

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Wie das Handelsblatt berichtet, plant die Union bei der vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Kürzung der Solarstromvergütung zum 1. April einen Bestandsschutz für konkrete und bereits begonnene Investitionen. CDU Fraktionschef Volker Kauder ließ noch offen, ob dies mit längeren Laufzeiten oder Stichtagsregelungen geschehen solle. Kauder will nach Informationen des Handelsblattes aber auch erreichen, dass ab dem Kabinettsbeschluss keine neuen Vorhaben mit Forderung nach alter Vergütung auf den Weg gebracht werden können. Man wolle zwar den Schutz für geplante Anlagen, aber auch einen Ansturm auf Solaranlagen wie im Schlussverkauf vermeiden.


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Indes hält die CSU-Landesgruppe die Fristen für nicht ausreichend und fordert längere Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten der geplanten Kürzungen. Die CSU hat sich dafür ausgesprochen, dass die Änderungen für Dachanlagen erst zum Juni und für Freiflächenanlagen mit vorliegender Baugenehmigung erst zum September in Kraft treten. Nach derzeitigem Vorschlag sind Kürzungen von 15 % für Dachanlagen zum 1. April und für Freiflächenanlagen in gleicher Höhe zum 1. Juni geplant. Beim umstrittenen Einsatz auf Ackerflächen wird sogar eine Kürzung um 25 Prozent angepeilt.

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