Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) will zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) den Vermittlungsausschuss einberufen. Dazu hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Antrag beim Bundesrat gestellt. Ziel der Einberufung ist es, dass die vorgesehene Degression der Einspeisevergütung für Solarenergie nicht wie von der Bundesregierung vorgesehen auf drei sondern auf fünf Jahre gestreckt wird.
"Ohne den weiteren Ausbau der Solarenergie ist eine ökologische und nachhaltige Energieversorgung nicht machbar, sind die klimapolitischen Zielstellungen nicht zu erreichen. Die derzeitige Entwicklung auf dem Photovoltaikmarkt könnte der Solarenergie zu einem entscheidenden Durchbruch verhelfen. Diese positive Entwicklung würde durch die drastische Absenkung der Förderung aufs Spiel gesetzt und ein ganzer Industriezweig gefährdet", erklärte Tack. Der Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend voranzutreiben werde konterkariert.
Brandenburg kann die im Entwurf vorgesehene Degression der Einspeisevergütung in diesem Ausmaß aus umwelt- und energiepolitischen Gründen nicht befürworten. Die geplanten Kürzungen im Rahmen der Degression sollten daher moderater und zeitlich gestreckt erfolgen, um so der Branche die Anpassung hin zu einer wirtschaftlichen Produktion zu erleichtern.
Brandenburg steht mit seinem Antrag nicht allein. Weitere Bundesländer sehen Vermittlungsbedarf. So fordern neben Brandenburg Bremen und Rheinland-Pfalz die Absenkungshöhe der Einspeisevergütung für Hausdachanlagen, Freiflächen und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Auch die generelle Ausnahme der Ackerflächen von der Förderung durch das EEG soll auf hochwertige landwirtschaftliche Böden begrenzt werden.
Auch Bayern stellt sich dem Gesetz in den Weg. Laut einem Antrag aus München soll die EEG-Solarförderung auf landwirtschaftlichen Flächen künftig weiterhin möglich sein. In die gleiche Richtung geht Rheinland-Pfalz, das die EEG-Förderung auf Ackerflächen erhalten will, solange es sich nicht um "hochertragreiche Vorrangflächen" handelt.
Der Bundesrat muss nun Anfang Juni über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. Sollte es dazu kommen, wäre das pünktliche Inkrafttreten des Bundestagsentwurfs gefährdet, nicht aber dessen Substanz, denn die EEG-Novelle ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.